Ja oder Nein? Die Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung soll die Risiken von Unfällen oder Berufskrankheiten absichern. Lohnt sich diese Vesicherung? "Ja oder Nein" zur Unfallversicherung? Per Definition ist ein Unfall ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Hierbei ist grundsätzlich zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung, die Bestandteil der Sozialversicherung im Rahmen der Berufsgenossenschaften ist, und der privaten Unfallversicherung zu unterscheiden. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Risiken von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und Wegeunfällen versichert. Bei der privaten Unfallversicherung sind darüber hinaus auch alle sonstigen Unfälle, zum Beispiel in der Freizeit und beim Sport, mitversichert.

Darüberhinaus bieten die meisten privaten Versicherer weitere Leistungen an, so zum Beispiel einen Versicherungsschutz für den Fall einer erhöhten Kraftanstrengung, also ohne Einwirkung von außen. Als Beispiel wäre hier das Heben einer schweren Last zu nennen, aufgrund dessen dem Geschädigten ein Muskel oder eine Sehne reisst. Weiterhin können in eine private Unfallversicherung, die als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden kann oder Bestandteil einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung ist, zusätzliche Leistungen wie Unfalltodesfallschutz, Bergungskosten oder notwendige kosmetische Operationen im Zusammenhang mit einem Unfall versichert werden.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist je nach Vertragsform entweder gegen eine Einmalzahlung oder der Zahlung laufender Beträge mit oder ohne Kapitalleistung bei Ablauf möglich. Die Ausgestaltung des Vertrages legt ebenfalls fest, ob die Leistung im Versicherungsfall als einmalige Kapital zahlung oder als lebenslange Rente erfolgt. Weiterhin können bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung weitere Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder auch Sofortleistungen bei schweren Verletzungen vereinbart werden. Auch hier ist es wichtig, dass jeder künftige Versicherungsnehmer für sich prüft, inwieweit er den erhöhten Risiken eines Unfalls in Beruf oder Freizeit ausgesetzt ist.
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