Umfang einer Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein ausschließlich privater Vertrag, der sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen angeboten wird und sichert das Risiko der Kosten eines Rechtsstreits ab. Die Rechtsschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer als Komplettpaket abschließen, welches alle Bereiche des Lebens umfasst, wobei hier zu prüfen ist, ob der jeweilige Schadensfall nicht schon durch andere Versicherungen, beispielsweise Haftpflichtversicherungen, gedeckt ist. Des weiteren hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung entweder unter Ausschluss bestimmter Bereiche oder im Gegensatz dazu nur für bestimmte Bereiche des Lebens abzuschließen, da die heutigen Angebote der Versicherungsgesellschaften im Bereich Rechtsschutz häufig modular aufgebaut sind. Eine Rechtsschutzversicherung wird in der Regel entweder mit einer festgelegten Deckungssumme je Schadensfall oder mit unbegrenzter Deckung angeboten.
Häufige Anwendungsfälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung zum Tragen kommt, sind zum Beispiel die Bereiche Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht. Des weiteren gibt es auch Rechtsschutzversicherungen im Bereich von Ordnungswidrigkeiten und dem Strafrecht. Beim Rechtsschutz im Bereich Strafrecht ist jedoch zu beachten, dass grundsätzlich vorsätzlich begangene Straftaten nicht versichert sind. Weiterhin lassen sich auch die Kosten von Streitigkeiten vor Sozialgerichten oder Finanz- beziehungsweise Verwaltungsgerichten versichern.
Für den Durchschnittsbürger kann eine Absicherung im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Arbeitsrecht sinnvoll sein, damit er bei ernsthaften Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes oder ausbleibender Lohnzahlung und damit zusammenhängender finanzieller Härten, nicht klein beigeben muss. Das gleiche trifft für Streitigkeiten im Bereich Verkehrsrecht zu, wenn es darum geht, dass der Führerschein ganz oder zeitweise entzogen werden soll und damit zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes in unmittelbarem Zusammenhang steht.