Was ist bei einer Hausratversicherung versichert?

Eine Hausratversicherung sichert Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen Wasser, Feuer, Hagel, Sturm sowie Diebstahl und Vandalismus ab. Gegen einen Prämienaufpreis können zusätzliche Dinge, wie Elementarschäden oder Überspannungsschäden an elektrischen oder elektronischen Einrichtungsgegenständen, wie Kühlschrank, Computer oder HiFi- Stereoanlagen abgesichert werden.

Was ist eigentlich versichert? Ein ganz wichtiger Aspekt der Hausratsversicherung ist die ausreichende Deckung im Schadensfall. Sehen wir uns hier ein Beispiel an: Eine Familie mit einer Dreiraumwohnung hat eine bestehende Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme im Schadensfall von 40.000 ?. Da diese Versicherung jedoch schon viele Jahre besteht und in dieser Zeit durch die Familie eine ganze Reihe von Neuanschaffungen durchgeführt wurde, hätte diese entsprechend angepasst werden müssen, was aber nie passiert ist. Wenn jetzt der Schadensfall eintritt, beispielsweise es bricht ein Feuer in der Wohnung aus und zerstört das gesamte Sacheigentum und der gesamte Schaden beläuft sich auf 95.000 ?, so ersetzt die Versicherung nur 40.000 ? an Sachwerten. Man spricht hier von einer Unterversicherung. Das Gegenteil, die so genannte Überversicherung, die genauso wenig wünschenswert ist, ist dann der Fall, wenn die abgeschlossene Versicherungssumme im Schadensfall den tatsächlichen Wert der Wohnungseinrichtung deutlich übersteigt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass jeder Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung in regelmäßigen Abständen die Höhe der Versicherungssumme prüfen sollte, um explizit den Fall einer Unterversicherung im Schadensfall auszuschließen. Auch hier empfiehlt sich die Konsultation eines Fachmanns, um mit ihm gemeinsam die im Schadensfall zu erwartenden Summen für eine Neuanschaffung abzuschätzen und somit die angemessene Versicherungssumme festzulegen.

Die Hausratversicherung kann in der Police dahingehend erweitert werden, dass teilweise oder dauerhaft ausgelagerte Einrichtungsgegenstände, beispielsweise in einem Bungalow, mitversichert sind.
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