Berufsunfähigkeitsversicherung - sinnvoll oder nicht?
Als Berufsunfähigkeit wird im allgemeinen eine ärztlich attestierte, andauernde Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausübung des Berufes durch Unfall, Krankheit oder Invalidität bezeichnet. Wichtig ist hierbei anzumerken, dass bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit der Betroffene durchaus noch einer anderen Tätigkeit nachgehen kann die seinen Fähigkeiten entspricht, er jedoch den ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Als ein Beispiel sei hier ein Möbelträger genannt, der sich eine schwere Verletzung an der Wirbelsäule zugezogen hat und somit seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Trotzdem kann er zum Beispiel eine Bürotätigkeit ausüben.
Gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit kann eine Versicherung abgeschlossen werden - Eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Versicherungsfall tritt dann auf, wenn der Versicherungsnehmer mindestens zu 50 % berufsunfähig ist. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit ist in der Regel die Einholung eines medizinischen Gutachtens notwendig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute fast ausschließlich eine private Versicherung, die entweder als eigenständige Versicherung oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Kombination mit einer Risikoversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden kann. Eine Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur noch teilweise für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.
Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es ganz wichtig für den künftigen Versicherungsnehmer vorher zu prüfen, inwieweit für ihn das Risiko einer Berufsunfähigkeit real ist. So ist in den Berufsgruppen des Handwerks, insbesondere des Baugewerbes und Baunebengewerbes, bei Fleischern sowie bei Krankenpflegern das Risiko der Berufsunfähigkeit besonders hoch. Wenn der Versicherungsnehmer in diesen Risikogruppen tätig ist, sollte er bereits in jungen Jahren den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft und im Bedarfsfalle vorgenommen haben. Auch hier ist die kompetente Beratung eines unabhängigen Finanzfachmanns zur Prüfung des Bedarfs anzuraten.