Wertpapiere einfach erklärt
Der Wertpapiermarkt ist heterogen. Grundsätzlich sind Wertpapiere alle Urkunden, die bestimmte Vermögensrechte verbriefen. Das können Anleihen, Aktien, Banknoten oder Briefmarken sein. Unterschieden wird zwischen Inhaber, Order und Rektapapieren. Jeder Besitzer von Inhaberpapieren kann das verbriefte Recht ohne Nachweis ausüben. Dazu gehören
Die Inhaberpapiere können leicht ausgetauscht werden. Diese Wertpapiere werden auch vertretbar oder fungibel genannt. Sind diese für den Börsenhandel zugelassen nennt man sie Effekten. Die Wertpapier-handelsbörse wird deswegen auch Effektenbörse genannt. Namentlich übertragbare Orderpapiere sind
- Namensaktien
- Schecks
- Wechsel
Namentlich nicht übertragbare Rektapapiere sind Hypothekenschuldbriefe. Es gibt aber auch Wertpapiere ohne Urkunden. Wertpapiere ohne Urkunden sind nach dem Wertpapiergesetz
- Aktien
- Genussscheine
- Schuldverschreibungen
- Optionsscheine
- Zertifikate
und andere Wertpapiere mit gleicher Charakteristik, die an der Börse gehandelt werden können. Zum Beispiel Anteilscheine die von einer Investmentgesellschaft ausgegeben werden. Eine weitere Sonderform sind Namenspapiere mit Inhaberklausel.
Beispiel Sparbuch
Die Urkunde trägt den Namen des Gläubigers und wird mit der Bestimmung ausgegeben, die verbriefte Leistung jedem Inhaber der Urkunde zustehen zu können. Die Leistung kann, muss aber nicht erbracht werden. Der Inhaber kann die Leistung nicht verlangen. Dieses Recht steht dem namentlichen Gläubiger zu.
Der Ertrag für Wertpapiere wird zwischen festverzinslich und variabel (Floating Rate Note) unterschieden. Bei Aktien erfolgt die Auszahlung in Form von nicht konstanten Dividenden.
Weitere Infos zum Thema:
Spareinlage