Zinsen bei Spareinlagen

Spareinlagen sind Guthaben auf Sparkonten. Spareinlagen dürfen nur als Geldeinlagen angenommen werden. Die Annahme erfolgt unbefristet. Die eingelegten Spargelder stehen dem Kreditinstitut auf unbestimmte Dauer zur Verfügung. Sie dienen zur Anlage und Ansammlung von Vermögen. Für den laufenden Geschäftsbetrieb oder den Zahlungsverkehr, sind Sie nicht bestimmt. Als Nachweis der erbrachten Einlage dient das Sparbuch. Das Sparbuch ist nach dem bürgerlichen Recht ein Namenspapier mit Inhaberklausel. Über das Geld kann nach vorher vereinbarter oder gesetzlicher Kündigungsfrist verfügt werden. Der Verfügungsrahmen ist abhängig von der Kündigungsart. Neben dem klassischen Sparbuch gibt es noch

  • Prämiensparen
  • Vermögenssparen
  • Zuwachssparen


Nach technischer Abwicklung wird zwischen das Dauerauftrags- und Überschusssparen unterschieden.
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